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Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Meldung vom

Die Abrechnung tierärztlicher Leistungen in einer Tierarztpraxis bzw. -klinik erfolgt anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese wurde nun angepasst und tritt ab dem 22.11.2022 in Kraft.
 
Der Grund für die Anpassung: Die Leistungen der aktuellen GOT wurden zuletzt im Jahr 1999 verändert. Da wir uns in der tiermedizinischen Versorgung mit großen Schritten der Humanmedizin annähern, war eine Anpassung dringend nötig. Wichtige Innovationen und neue Möglichkeiten der vergangenen 23 Jahre wie CT und MRT waren bislang nicht enthalten. Auch die zunehmenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für das Fachpersonal begründen eine Anpassung der GOT.
 
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich auch die Kosten für den Betrieb einer Tierarztpraxis – und insbesondere auch einer Tierklinik – erhöht. Dies wird in der neuen GOT berücksichtigt. Die Gründe für Kostensteigerungen sind neben gestiegenen Personalkosten im tiermedizinischen Fachpersonal vielfältig. 
 
Umsetzung und Höhe der Anpassung
Die Umsetzung und Anwendung dieses Gesetzes ist für jede Tierärztin und jeden Tierarzt bindend. Die Leistungen in der Tiermedizin werden tierartenübergreifend teurer. Die Erhöhung ist allerdings je nach Leistung verschieden. Die neue GOT legt neben den einzelnen Kostennoten klar fest, wie welche Leistungen zu welchem Satz abgerechnet werden müssen.
 
Empfehlung für Tierhalter
Unsere europäischen Nachbarn haben bereits seit geraumer Zeit den Weg der OP- oder Krankenvollversicherung gewählt. Durch diese Entscheidung sind die monatlichen Kosten für Tierbesitzerinnen und -besitzer, ungeachtet des Gesundheitszustandes der Liebsten, konstant und kalkulierbar. Wir als Tierärztinnen und Tierärzte können uns somit gemeinsam mit Ihnen ausschließlich auf die medizinische Versorgung Ihres Pferdes konzentrieren, da finanzielle Aspekte nicht mehr abgewogen werden müssen und Ihrem Pferd die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten kann. 

 

Bei Fragen zum Thema Gebührenordnung für Tierärzte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.